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Marktanreizprogramm soll fortgesetzt werden
Die dem Marktanreizprogramm für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und kleine Biomasse-Heizkessel auferlegte Haushaltssperre soll
offenbar im Juli aufgehoben werden. Dies haben Mitglieder der Regierungskoalition im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt.
Voraussichtlich wird der Antrag auf Entsperrung im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über den Haushaltsentwurf 2011 erfolgen. Dies könnte bedeuten, dass gleichzeitig Mittel aus dem
Etat für das nächste Jahr vorgezogen werden, um nicht schon nach wenigen Wochen das Marktanreizprogramm erneut zu stoppen.
Zuvor hatte der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen.
Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen können bis zur Aufhebung der Haushaltssperre keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Kabinett Erneuerbare Energien: Nationaler Aktionsplan beschlossen
Das Bundeskabinett hat den von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vorgelegten Nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energie beschlossen. Darin geht die Bundesregierung davon aus, dass das verbindliche Ziel von 18 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahre 2020 nicht nur erreicht, sondern mit einem erwarteten Anteil von knapp 20 Prozent sogar übertroffen wird.
Für die einzelnen Sektoren ergeben sich im Aktionsplan für 2020 ein Anteil von 15,5 Prozent Erneuerbaren Energien im Bereich Wärme/Kälte, ein Anteil von 38,6 Prozent am Strom und ein Anteil von 13,2 Prozent im Verkehr. Bei diesen Ausbauzahlen wie auch bei dem Gesamtwert von 19,6 Prozent handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen und Erwartungen.
Im Hinblick auf das verbindliche Ziel von 18 Prozent hat sich die Bundesregierung bereits vor Erstellung des Aktionsplans Sektorziele gesetzt und diese in Gesetzen verankert. So sollen bis 2020 mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch und 14 Prozent im Wärmebereich erreicht sein. Diese Sektorziele haben weiterhin Gültigkeit. Der Aktionsplan sowie weitere Hintergrundinformationen zur EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien stehen im
Internet unter www.erneuerbare-energien.de zur Verfügung.
KfW-Förderung
Die KfW erhöht aktuellen die Zinskonditionen im Programm Wohnraum Energieeffizient Sanieren (Programm 152) und Energieeffizient Sanieren KfW-Effizienzhaus (Programm 151).
Hierdurch liegt der Zinssatz für Einzelmaßnahmen bei 2,47 Prozent und für Sanierungsmaßnahmen auf Effizienthausniveau bei 1,81 Prozent.
Zum 01. Juli 2010 erfolgt eine Programmänderung. Ab Juli entfällt die Förderung für KfW-Effizienzhäuser 130.
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Einstellung der Förderung von Einzelmaßnahmen
KfW streicht in „Energieeffizient Sanieren“
Die KfW streicht zum 1. September 2010 in drei Programmen von „Energieeffizient Sanieren“ die Förderung von Einzelmaßnahmen. Die Sonderförderung (431) für die qualifizierte Baubegleitung wird jedoch weiterhin angeboten. Laut Mitteilung der KfW war die kurzfristige Änderung erforderlich, um diese Förderangebote mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterhin anbieten zu können, da die Nachfrage deutlich gestiegen war.
Neue Richtlinie Vor-Ort-Beratung der BAFA zum 1. Oktober 2009
Wesentliche Änderungen der Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung):
- Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden
- Streichung der Förderfähigkeit seperater Thermografiegutachten
- Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfung
- Ergänzung des Ausschlusskriteriums "Beratung innerhalb der letzten 8 Jahre" um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
- Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
- Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten